Was versteht man unter betrieblicher Altersvorsorge?

von Team Gehaltsabrechnung.info (Kommentare: 0)

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) kommt der Arbeitgeber für Ihre Versorgungsleistungen bei Invalidität, Alter und Todesfall für Ihre Hinterbliebenen auf. Im § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) ist die betriebliche Altersvorsorge, welche die zweite Ebene der Altersvorsorge ist, geregelt.

Prinzipiell kann jeder Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Wenn Sie in der gesetzlichen Altersvorsorge pflichtversichert sind, besitzen Sie seit dem 1. Januar 2002 Anspruch auf eine Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss auf Ihren Wunsch einen Teil von Ihrem Gehalt zur Investition in eine betriebliche Altersvorsorge nutzen.

Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge

Insgesamt können Sie zwischen fünf verschieden Formen der betrieblichen Altersvorsorge wählen. Es gibt die Direktzusage des Arbeitgebers, die Unterstützungskasse, die Pensionsfonds, die Direktversicherung und die Pensionskasse.

Die Finanzierung der betriebliche Altersvorsorge kann sowohl vom Arbeitgeber, von Ihnen selbst oder von Ihrem Chef und Ihnen gemeinsam erfolgen. Wenn Sie sich Steuervorteile verschaffen wollen, sollten Sie für die bAV mit Ihrem Bruttoeinkommen aufkommen. Bei der Pensionskasse, den Pensionsfonds und der Direktversicherung erhalten Sie diese Vergünstigung nur, falls Sie daraus eine lebenslange Rente bekommen. Dabei ist es möglich, dass Sie bei Rentenbeginn einmalig eine Auszahlung von maximal 30 % erhalten können. Wenn Sie ein Kapitalwahlrecht bei der Direktversicherung und der Pensionskasse haben, können Sie sich den gesamten Betrag der betrieblichen Altersvorsorge auszahlen lassen. Beachten Sie hierbei aber, dass Sie das Kapitalwahlrecht nicht früher als 12 Monate vor Rentenbeginn in Anspruch nehmen, da Sie andernfalls für die kommenden Beiträge die Steuervorteile verlieren.

Förderung durch den Staat

Die Entgeltumwandlung Ihrer betrieblichen Altervorsorge wird doppelt unterstützt. Wenn Ihr Beitrag nicht höher als vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist, müssen Sie keine Sozialabgaben zahlen. Daneben exisiteren die bereits erwähnten Steuererleichterungen.

Die Zusage zur betrieblichen Altersvorsorge

Grundsätzlich stützt sich die betriebliche Altersvorsorge immer auf die arbeitsrechtliche Zusage Ihres Arbeitgebers. Diese werden entweder einzelvertraglich, also individuell mittels Ihres Arbeitsvertrages, oder kollektiv-vertraglich, demnach durch Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, geregelt.

Dabei ist es von Bedeutung, in welcher Form Sie die Zusage erhalten haben. Bei einer Leistungszusage wird Ihnen vom Arbeitgeber eine genaue Leistung zugesichert. Bei der beitragsorientierten Leistungszusage (BolZ) hingegen vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine einmalige oder regelmäßige Einzahlung einer festgeschriebene Summe in eine Versorgungseinrichtung. Diese Variante ist aber nur bei einer versicherungsförmigen Durchführungsweg (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds) möglich.

Weiterhin gibt es die Beitragszusage mit Mindestleistung, bei welcher Ihr Arbeitgeber die Haftung für die eingezahlte Summe exklusive der geplanten Beträge für biometrische Risiken. Dabei entgeht Ihr Arbeitgeber während Ihrer Rentenphase der Anpassungsprüfpflicht (§ 16 Absatz 3 BetrAVG).

Grundsätzlich gilt, dass Ihr Arbeitgeber stets für seine gegebene Zusage die Haftung übernimmt. Damit haben Sie die Sicherheit, dass Sie nicht das Kapitalanlagerisiko tragen müssen.

Wer hat Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge?

Sie können die betriebliche Altersvorsorge fordern, wenn Sie Angestellter, Arbeiter, Mitglied des Vorstands, Auszubildender, ein nicht-beherrschender Gesellschafter-Gesellschaftsführer von einer GmbH oder ein Unternehmer-Arbeitnehmer, also ein beherrschender Gesellschaftsführer, sind. Ansprüche auf die bAV besitzen Sie außerdem, falls Sie als Betriebsfremde aufgrund einer Tätigkeit einer anderen Firma zugeteilt werden. Selbständige Unternehmer sind bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht berücksichtigt.

Genaue Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber, der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat.

Stand 10/2010 – Alle Angaben ohne Gewähr.

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