Pfändungstabelle 2013: Infos zur aktuellen ZPO-Verordnung

von Team Gehaltsabrechnung.info

Die aktuelle Pfändungstabelle ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. In ihr ist festgehalten, wie viel Geld im Falle einer Lohnpfändung vom monatlichen Einkommen übrig bleibt, wenn ein oder mehrere Gläubiger Anspruch auf Pfändung haben sollten. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Änderungen.

Pfändungstabelle – was ist das eigentlich?

Wenn ein Gläubiger mittels Titel und unter Kenntnisnahme des Arbeitgebers des Schuldners eine Lohnpfändung beantragt, wird der ausstehende Betrag in Gänze oder in Raten vom Konto des Schuldners direkt auf das Konto des Gläubigers übertragen.

Die gesetzlich festgelegte Pfändungstabelle stellt jedoch sicher, dass dem Schuldner trotz Verbindlichkeiten ein bestimmter Anteil an finanziellen Mitteln monatlich zur Verfügung steht: das sogenannte Existenzminimum.

Bei der Anpassung der Pfändungstabelle wird sich am physischen und sozialen Existenzminimum orientiert. Das heißt, in Deutschland wird mit einem festgelegten Betrag (Sozialgeld, ALG II) das physische Existenzminimum gesichert: Nahrung, Kleidung und Wohnung. Darüber hinaus muss zu einem bestimmten Prozentsatz auch das soziale Existenzminimum abgesichert werden, um die Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen zu ermöglichen und die Desozialisation des Bedürftigen zu verhindern.

Ebenso hängt der Grundfreibetrag (nicht zu versteuerndes Einkommen) vom Existenzminimum ab.

Demnach darf seit Juli 2013 ein Gesamteinkommen bis zu 8130,00 Euro nicht versteuert werden. Vor dem Stichtag lag der Betrag bei 8004 Euro. Der Grundfreibetrag ist die direkte Instanz für die Pfändungstabelle. An diesem Betrag orientiert sie sich.

Der Pfändungsfreibetrag ist abhängig von den Unterhaltspflichten für Kinder oder Ehepartner.

Wo werden die Werte festgelegt?

Die gesetzliche Grundlage für die Pfändungstabelle stellt die ZPO – Zivilprozessordnung dar. In ZPO §850c wird die Unpfändbarkeit oder Pfändbarkeit eines Arbeitseinkommens definiert. Alle 2 Jahre am 1. Juli werden die Pfändungsgrenzen neu geregelt.

Wie lese ich die Pfändungstabelle?

Gerechnet wird in der Pfändungstabelle mit dem bereinigten Nettolohn. Dieser ermittelt sich über den Nettolohn hinaus anhand weiterer zu berücksichtigenden Posten wie beispielsweise 50 Prozent vom Urlaubsgeld, Vergütung bei Überstunden sowie Zulagen, einmalige Gelder oder vermögenswirksame Leistungen.

Bestimmen Sie die Differenz zwischen Nettolohn und Tabellenhöchstwert, um zu Ihrem Pfändungsbetrag zu kommen.

Im Anschluss finden Sie die Pfändungstabelle 2013.

Liegt Ihr Einkommen über 3.203,67 Euro, kann es zu 100 Prozent gepfändet werden.

Hinweis: Da laut Bundesfinanzministerium der Grundfreibetrag schon nächstes Jahr wieder angehoben werden wird, werden sich die Beträge der Pfändungstabelle 2014 weiter erhöhen.

Pfändungstabelle

Hier Pfändungstabelle ansehen oder einen Pfändungsrechner benutzen.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Irrtümer und Änderungen zu Gesetzen, Freibeträgen und sonstigen Bestimmungen Dritter sind vorbehalten.

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