Was versteht man unter Geldwerter Vorteil?

von Team Gehaltsabrechnung.info (Kommentare: 0)

Sie werden sich bestimmt schon einmal gefragt haben, was es denn mit dem Begriff „geldwerter Vorteil“ auf sich hat. Wenn Sie nicht jeden Tag mit dem Steuerrecht konfrontiert werden, so ist dieser Begriff an sich erst einmal gänzlich abstrakt und längst nicht jedem verständlich. Wenn Sie aber z.B. von Ihrem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt bekommen, den Sie zudem noch privat nutzen dürfen, dann wird der geldwerte Vorteil plötzlich ganz praktisch. Gleiches gilt auch dann, sollten Sie eine Dienstwohnung bewohnen, die Ihnen mietfrei überlassen wurde oder für die Sie einen Mietzins zu entrichten haben, der unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Insofern erhalten Sie durch die Nutzung des Pkw bzw. der Mietwohnung einen Vorteil, der Ihnen als Sachleistung zufließt und der Ihnen finanziell anzurechnen ist. Daher müssen Sie für diesen Sachbezug entsprechend Einkommensteuer bezahlen. Onlinerechner, können beispielsweise die genaue Summe des Sachbezugs ausrechnen.

Ebenso als geldwerter Vorteil im Sinne des Steuerrechtes geltend Naturleistungen, die Sie z.B. dann erhalten, sollten Sie Verzehrgutscheine erhalten oder in der Waren zu stark verbilligten Preisen durch Ihren Arbeitgeber erwerben.

Allgemein gesprochen ist ein geldwerter Vorteil dahingehend zu interpretieren, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Sach- oder Naturleistung vergünstigt bzw. umsonst bekommen, für die ein Dritter in der Regel Geld bezahlen muss.

Und wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ein so genanntes Arbeitgeberdarlehen bekommen, was dieser Ihnen zinslos oder zu weit unter marktüblichen Konditionen zur Verfügung stellt, stellt die Zinsdifferenz ebenfalls einen geldwerten Vorteil dar. Die Berechnung des geldwerten Vorteils kann anhand amtlicher Bezugswerte erfolgen oder mittels einer Einzelbewertung.

Sie müssen aber längst nicht für jede Gratifikation Ihres Arbeitgebers entsprechend Steuern zahlen. Zwar ist als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der jeweilige Gegenwert entscheidend, den ein Dritter im allgemeinen Geschäftsverkehr entrichten muss abzüglich eines Preisnachlasses von 4 %. Allerdings müssen Sie nur dann entsprechend Steuern auf den geldwerten Vorteil zahlen, sollte dieser im Jahr die Summe von 1.080,00 € übersteigen.

Gänzlich steuerfrei sind so genannte arbeitgeberseitige Aufmerksamkeiten, sollte dieser Ihnen zum Geburtstag z.B. einen Blumenstrauß schenken oder ein Buchpräsent überreichen. Liegt der Wert des Geschenkes aber über der monatlichen Freigrenze von 44 €, ist der darüber liegende Betrag von Ihnen als geldwerter Vorteil entsprechend zu versteuern.

Das Einkommensteuerrecht ist bekanntermaßen kompliziert und mit vielen Ausnahmen versehen, so auch in Bezug auf den geldwerten Vorteil. Unterhält Ihr Arbeitgeber einen Betriebskindergarten oder nutzen Sie Ihren Dienst-PC oder das Dienst-Handy auch privat, sind solche Leistungen gänzlich steuerfrei, unabhängig vom jeweils dafür in Ansatz zu bringenden Wert. Denn ein geldwerter Vorteil kann nur dann geltend gemacht werden, wenn die gewährten Sachbezüge im Zusammenhang mit Einnahmen z.B. aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen in Verbindung zu bringen sind.

Stand 09/2010 – Alle Angaben ohne Gewähr.

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