Was versteht man unter einer Baulohnabrechnung?

von Team Gehaltsabrechnung.info

Grundsätzlich kann eine Baulohnabrechnung mit einer gewöhnlichen Lohnabrechnung, wie sie auch in anderen Berufen bekannt ist, verglichen werden. Im Detail ist dies jedoch nicht mehr möglich. Dies liegt an den Arbeitszeiten, die im Sommer und im Winter verzeichnet werden. Es gibt mehrere Gründe (z.B. die SOKA-BAU-Pflicht eines Arbeitgebers), die bei den Baulohnabrechnungen anders gehandhabt werden und somit zu einer abweichenden Abrechnung führen. Allerdings hängt dies ebenso vom jeweiligen Betrieb ab, von der eingenommenen Einstellung und von den benutzten Programmen. Um sich dabei auf der Abrechnung zu Recht zu finden, ist es häufig notwendig, dass man sich bei Kollegen oder beim Vorgesetzten informiert. Noch schwieriger ist es für die jungen Vorgesetzten, wenn sie zum ersten Mal eine Bauabrechnung erstellen müssen. Für die Erstellung der Baulohnabrechnungen werden meist moderne Computerprogramme (z.B. SBS Lohn plus – siehe auch unter Musterauswertungen, Baulohnabrechnung) eingesetzt, bei der die einzelnen Daten nur eingetragen werden müssen, die Berechnung erfolgt dabei automatisch durch das System.

Baulohnabrechnung für Unternehmen / Steuerberater

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Bei der Baulohnabrechnung und die Büroarbeiten rund um die Mitarbeiter in dieser Branche sind sehr umfangreich und erfordern Zeit und Kenntnisse. Die immer wieder veränderten Tarifverträge und gesetzliche Rahmenbedingungen müssen bei der Erstellung beachtet werden. So wurde beispielsweise die Berechnung der Urlaubsvergütung 2007 auf 2008 verändert. Ein weiterer Bereich bei der Baulohnabrechnung sind die Kurzarbeiter, die meist für die Sommersaison beauftragt werden. Das Arbeitszeitkonto, das bei den Stammmitarbeitern geführt wird, durfte ab dem Jahr 2008 erhöht werden, wodurch mehr Stammmitarbeiter beschäftigt und auch über die karge Wintersaison gehalten werden konnten. Die Stunden, die über die Hauptsaison gearbeitet wurden, werden auf dem Konto und somit auch auf der Baulohnabrechnung vermerkt und können in Zeiten, in denen dies die Auftragslage ermöglicht, weil geringer, ausgeglichen werden. Teilweise handhaben es die Betriebe so, dass immer die Stunden ausbezahlt werden, die tatsächlich gearbeitet wurden. Dies erfordert viel Flexibilität von den Sozialkassen, wenn die Baulohnabrechnung erstellt und weiter geleitet wird. Auf Grund der ständigen Veränderungen haben sich einige Büros auf die Erstellung dieser Baulohnabrechnungen spezialisiert, wodurch vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden.

Erstellung der Baulohnabrechnung

Zu den Aufgaben der Erstellung von Lohnabrechnungen und vor allem der Baulohnabrechnungen gehört die Verwaltung der Mitarbeiter. Die Rentenversicherungen schreiben seit 2009 vor, dass neue Mitarbeiter, ob dauerhaft oder Kurzarbeit unverzüglich gemeldet werden. Diese Meldung muss noch vor der Aufnahme der Tätigkeit durch den Mitarbeiter erfolgen und wird in der Regel von der Person übernommen, die anschließend die Baulohnabrechnungen erstellt. Ein wichtiger Teil der Baulohnabrechnung ist das so genannte Schlechtwettergeld, das durch die Führung eines Arbeitskontos eine immer geringere Bedeutung hat. Dieser Platz wurde von der Kurzarbeit eingenommen. Die Mitarbeiter, die lediglich vorübergehend beschäftigt werden und ebenfalls im Bau eingesetzt werden, bekommen auch eine Baulohnabrechnung, aus der alle wesentlichen Details der Lohnzusammenstellung und Arbeiten ersichtlich sind.

Im Gegensatz zu anderen Arbeitsstellen, ist das Gehalt, welches in der Baubranche verdient und mittels einer Baulohnabrechnung ausbezahlt wird, immer anders. So werden die Stunden, die laut Vereinbarung und Arbeitsvertrag gearbeitet werden, eingetragen und berechnet. Hinzu kommt der Urlaub und eventuelle Kranktage, die ebenfalls vom Arbeitgeber erstattet werden müssen. Das Arbeitszeitkonto kann direkt auf der Baulohnabrechnung aufgeführt werden und beschreibt mit einem Minus oder einem Plus, ob mehr oder weniger Stunden gearbeitet wurden. Je nach dem kann auch der Betrag erhöht oder etwas reduziert werden. Erst wenn alle Details, die sich auf den Bruttolohn auswirken, aufgeführt und berücksichtigt wurden, können die Sozialabgaben erwähnt und berechnet werden. Am Ende der Baulohnabrechnung kann durch ein Kalenderausschnitt erläutert werden, an welchem Tag wie viele Stunden gearbeitet wurde. Ebenso wird dabei vermerkt, ob es sich um Kranktage oder Urlaubstage handelt, die vom Arbeitgeber gemäß der regulären täglichen Arbeitszeit vergütet werden. Durch die unterschiedlichen Beträge, die jeden Monat an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden, muss die Berechnung der Sozialabgaben neu erstellt werden, was jeden Monat zusätzliche Zeit in Anspruch nimmt. Weitere Infos zum Thema finden Sie hier: Baulohn – Glossar.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Irrtümer und Änderungen zu Gesetzen, Freibeträgen und sonstigen Bestimmungen Dritter sind vorbehalten.

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